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Die ASR A2.2 regelt die Anforderungen für den Brandschutz in Arbeitsstätten, einschließlich der Bereitstellung und Eignung von Feuerlöschern sowie der Berechnung notwendiger Feuerlöscheinheiten zur Risikominimierung und Sicherheit der Mitarbeiter.
Die ASR A2.2, eine Technische Regel für Arbeitsstätten, definiert Mindestanforderungen für den Brandschutz in Arbeitsstätten. Diese Regelung ist verpflichtend und dient Arbeitgebern als Leitfaden, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und Brandrisiken zu minimieren.
Ein wichtiger Bestandteil der ASR A2.2 ist die Bestimmung der Anzahl und Ausbildung von Brandschutzhelfern. Diese speziell geschulten Mitarbeiter sind entscheidend, um im Notfall erste Brandbekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen und bei der Personen Evakuierung zu unterstützen. Die ASR A2.2 stellt in Verbindung mit der DGUV 205-023 sicher, dass ausreichend Brandschutzhelfer zur Verfügung stehen, um eine schnelle und effektive Reaktion im Ernstfall zu ermöglichen.
Ziel der ASR A2.2 ist es, präventive Maßnahmen zur Brandverhütung zu fördern und ein hohes Sicherheitsniveau am Arbeitsplatz zu schaffen. Die Einhaltung dieser Vorschriften stärkt das Sicherheitsbewusstsein und gibt den Mitarbeitern Vertrauen in die Sicherheitsmaßnahmen ihres Unternehmens.
Die ASR A2.2 legt fest, dass Arbeitsstätten mit ausreichend geeigneten Feuerlöschern ausgestattet sein müssen. Diese Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet und an die jeweilige Brandgefahr angepasst werden, um jederzeit einsatzbereit zu sein.
Die Auswahl der Feuerlöscher erfolgt basierend auf der spezifischen Brandgefahr der Arbeitsstätte und der entsprechenden Brandklassen. Darüber hinaus liefert die ASR A2.2 klare Berechnungsrichtlinien für Feuerlöscheinheiten (FE) pro Quadratmeter, um sicherzustellen, dass ausreichend Löschmittel vorhanden sind. Die Zugänglichkeit der Feuerlöscher ist ebenfalls ein zentrales Element, wobei eine maximale Entfernung von 20-30 Metern empfohlen wird.
Die Berechnung von Feuerlöscheinheiten (FE) ist ein wesentlicher Bestandteil der ASR A2.2, um die Anzahl und Art der benötigten Feuerlöscher festzulegen. Diese Berechnung berücksichtigt sowohl die Größe als auch das Brandrisiko der Arbeitsstätte.
Die Anzahl der Feuerlöscheinheiten hängt von der Brandgefährdung und der Fläche ab. Die ASR A2.2 unterscheidet zwischen geringer, mittlerer und hoher Brandgefährdung, für die spezifische FE-Vorgaben gelten:
Brandgefährdung | Feuerlöscheinheiten pro 100 m² |
---|---|
Gering | 6 FE |
Mittel | 9 FE |
Hoch | 12 FE |
Die Art des Feuerlöschers beeinflusst die Anzahl der FE: z.B. entspricht ein 6-Liter-Schaumlöscher 6 FE, während ein 12-Kilogramm-Pulverlöscher 12 FE aufweist. Dies gewährleistet eine angemessene Brandbekämpfung für jede Gefährdungskategorie.
Feuerlöscher müssen strategisch so verteilt sein, dass sie innerhalb von 20 bis 30 Metern erreichbar sind. Diese Anordnung gewährleistet eine schnelle Reaktion im Notfall.
Wichtig: Diese Informationen dienen als Hilfestellung. Eine finale Entscheidung muss durch Ihren Brandschutzbeauftragten getroffen werden!
Die Einhaltung der ASR A2.2 ist für Arbeitgeber verpflichtend, da sie die Anforderungen der rechtlich bindenden Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert. Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung und können bei Verstößen Maßnahmen wie Bußgelder verhängen.
Unternehmen sind dazu angehalten, die ASR A2.2 stets auf dem neuesten Stand zu halten und anzuwenden. So stellen sie sicher, dass alle brandschutzrelevanten Anforderungen erfüllt sind, was den Schutz der Mitarbeiter erhöht und Sachschäden vorbeugt.
Ein Brandschutzbeauftragter ist für die Umsetzung der ASR A2.2 im Betrieb zuständig. Er überwacht den Brandschutz, erstellt Notfallpläne und führt Schulungen durch. In Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oft erforderlich, um die Einhaltung der ASR-Vorgaben zu sichern und den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.