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Die Brandschutzhelfer-Ausbildung sollte alle drei bis spätestens fünf Jahre aufgefrischt werden, um das Wissen auf aktuellem Stand zu halten. Eine regelmäßige Notfallübung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird empfohlen. Sie kann innerbetrieblich vom Sicherheitsbeauftragten oder Brandschutzbeauftragten durchgeführt werden. Der Brandschutzhelfer unterstützt dabei die Durchführung.
Brandschutzhelfer spielen eine zentrale Rolle im betrieblichen Brandschutz, da sie im Ernstfall erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung durchführen. Die Schulung umfasst sowohl theoretisches Wissen zu Brandursachen als auch eine praktische Löschübung. Gesetzlich wird empfohlen, die Ausbildung alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen, um sicherzustellen, dass die Helfer auf dem neuesten Stand der Brandschutzvorschriften sind.
Um die Gültigkeit der Qualifikation zu wahren, sollte die Schulung alle drei bis fünf Jahre erneuert werden. In Fällen von wesentlichen betrieblichen Änderungen oder neuen Gefahrenquellen kann eine häufigere Auffrischung erforderlich sein. Flexibilität in der Schulungsfrequenz trägt dazu bei, die Brandschutzhelfer stets optimal auf aktuelle Anforderungen und Sicherheitsrisiken im Betrieb vorzubereiten.
Laut den DGUV-Vorschriften, insbesondere der DGUV 205-023, müssen Unternehmen sicherstellen, dass mindestens 5% der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sind. Diese Schulung umfasst theoretische und einen praktischen Anteil, um ein effektives Handeln im Ernstfall zu gewährleisten. Die DGUV empfiehlt, die Schulungen alle drei bis spätestens fünf Jahre zu wiederholen und nach wesentlichen Änderungen im Betrieb zusätzliche Schulungen anzusetzen.
Regelmäßige Schulungen erhöhen die Sicherheit am Arbeitsplatz und sorgen dafür, dass Brandschutzhelfer gut vorbereitet sind, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dies reduziert Haftungsrisiken und verbessert die Notfallreaktionen im Betrieb. Zudem steigern sie die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter in Bezug auf die Sicherheitskultur im Unternehmen.
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